Friedhofsgebühren

Die Preise für Dienstleistungen von Bestattern können sehr unterschiedlich ausfallen. Hingegen sind die Preise für die Einzelleistungen der evangelischen Friedhöfe in Solingen in einer Gebührensatzung festgelegt: Es sind öffentlich-rechtliche Gebühren, die für jedermann gelten. Bei Grabstätten in Gemeinschaftsgrabanlagen oder in Rasenfeldern sind darin auch Kosten für die Unterhaltung dieser Anlagen eingeschlossen, so dass hier keine weiteren Kosten für Grabpflege entstehen.

Entnehmen Sie bitte die Gebühren für den jeweiligen evangelischen Friedhof aus der entsprechenden Gebührensatzung, die unter Service zum Download bereitsteht.

Natürlich informieren wir Sie gerne auch telefonisch oder persönlich über die entstehenden Gebühren durch unser Verwaltungsamt.